Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

BAMBERG kommunikation GmbH
Theodor-Fischer-Str. 36
74076 Heilbronn

Vertreten durch:

Geschäftsführung:
Daniela Bamberg

Kontakt:

Telefon: +49 7131 72472-0
Telefax: +49 7131 72472-22
E-Mail: mail@agentur-bamberg.de

Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Stuttgart 
Registernummer: HRB 726722

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 2608 5335 7

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers:
Mannheimer Versicherung
Sd Schulze & Schell GbR
Haydnstr. 7
78464 Konstanz

Geltungsraum der Versicherung: EU

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Daniela Bamberg
Theodor-Fischer-Str. 36
74076 Heilbronn

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

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Urheberrecht

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Bestimmungen sind unter Ausschluss möglicher Allgemeiner Geschäfts- und Lieferbedingungen des Kunden Bestandteil aller Angebote sowie Grundlage aller Lieferungen und Leistungen von BAMBERG kommunikation.


§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Die nachfolgenden Bedingungen sind maßgebend für alle Leistungen von BAMBERG kommunikation, insbesondere für Beratungstätigkeiten. Einzelheiten über den Leistungsumfang und Spezifikationen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen.

(2) BAMBERG kommunikation ist an ein Angebot, das dem Kunden übergeben wurde, für 30 Werktag gebunden, soweit kein anderer Zeitraum im Angebot genannt wird.


§ 3 Leistungsumfang

(1) Die in den schriftlichen Angebotsunterlagen jeweils enthaltenen Angaben sind alleinige Grundlage für die von BAMBERG kommunikation zu erbringenden Leistungen.

(2) Der Kunde prüft die Angebotsunterlagen vor Auftragserteilung sorgfältig.

(3) BAMBERG kommunikation ist nicht verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen durch bestimmte namentlich benannte Mitarbeiter zu erbringen. BAMBERG kommunikation ist berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen hinzuzuziehen.

(4) Erkennt BAMBERG kommunikation im Verlauf des Projekts Umstände, die den Erfolg des Projekt gefährden könnten, wird BAMBERG kommunikation den Kunden unverzüglich auf solche Umstände hinweisen.

(5) BAMBERG kommunikation wird die vereinbarten Leistungen unter Beachtung der Projektziele und unter Einsatz der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erbringen.

(6) BAMBERG kommunikation ist nicht verpflichtet, Mitarbeiter in Einsätze zu entsenden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Gefahr für Leib und Leben mit sich bringen. Als Maßstab gelten die amtliche Beurteilungen und Empfehlungen (z.B. Auswärtiges Amt).


§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Storno

(1) Die im Rahmen des Auftrags erbrachten Leistungen werden nach Vereinbarung projektbezogen oder monatlich im Rechnung gestellt.

(2) „Manntage“, „Personentage, „Leistungstage“ u.ä. sind Arbeitstage zu je 8 Stunden. Reisezeiten sind Arbeitszeiten. Bei Interkontinentalreisen wird die angefallene effektive Reisezeit als halbe Arbeitszeit berechnet.

(3) Reisekosten oder Spesen sowie gegenüber Dritten getätigte Auslagen, die mit der Erbringung der Leistung durch BAMBERG kommunikation anfallen,

werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Kosten für Telekommunikation können angemessen pauschaliert werden. Für den Einsatz in Krisen-, Kriegs-, Spannungs- oder Katastrophengebieten werden nach Absprache erhöhte Tagessätze sowie Zuschläge für besondere Versicherungsprämien in Rechnung gestellt.

(4) Alle Preise verstehen sich netto in Euro, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzüge.

(5) Sofern nicht anders vereinbart: Bei Erstaufträgen und bei Projektarbeiten (z.B. Studien) zu fixen Pauschalpreisen sind 40 Prozent der Gesamtsumme bei Vertragsabschluss, 40 Prozent bei Draft-Präsentation und 20 Prozent bei End-Präsentation fällig, sofern keine andere Quotelung schriftlich vereinbart wurde. Sonstige Rechnungen, insbesondere bei festen Beratungsverhältnissen, sind jeweils am 15. eines Monats nach Rechnungsstellung fällig, sofern keine anderen Zahlungsmodalitäten schriftlich vereinbart sind. Leistungen für Seminare, Trainings und Coaching sind 8 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

(6) Bei Stornierung bis 30 Tage vor Beginn eines bestätigten Seminars, Workshops oder Trainings erheben wir keine Stornogebühr. Bei Stornierung im Zeitraum von 30 Tagen bis 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sind 25 Prozent des Gesamthonorars fällig. Bei Absagen ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die gesamte Veranstaltungsgebühr berechnet, sofern nicht vom Kunden im Einzelfall der Nachweis einer abweichenden Schadens- oder Aufwandshöhe erbracht wird. Sofern BAMBERG kommunikation entsprechende Kapazitäten hat kann ein Ersatztermin vereinbart werden. In diesem Fall wird eine Pauschale von 250 € erhoben. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Für Einzelteilnehmer bei offenen Seminaren gilt zusätzlich: Ein Ersatzteilnehmer kann ohne Mehrkosten zu jedem Zeitpunkt gestellt werden. Für Umbuchungen erheben wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 100 €. Als Umbuchung bezeichnet wird die beabsichtigte Inanspruchnahme eines anderen Termins der gleichen Veranstaltung oder die beabsichtigte Inanspruchnahme einer anderen gleichpreisigen Veranstaltung.

(7) Im Falle des Zahlungsverzugs ist BAMBERG kommunikation berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % ab dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu berechnen, soweit der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist. BAMBERG kommunikation bleibt es vorbehalten, höhere Verzugsschäden geltend zu machen.


§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Die Erbringung der vereinbarten Leistungen durch BAMBERG kommunikation bedarf der engen Kooperation der Vertragsparteien und der Mitwirkung durch den Kunden. Der Kunde wird alle sich hieraus ergebenden Obliegenheiten als Hauptleistungspflichten erfüllen. Er wird insbesondere die für die Erbringung der Leistungen von BAMBERG kommunikation geforderten angemessenen und erforderlichen Informationen, Räumlichkeiten, technischen Umgebungen, Auskunftspersonen und Unterlagen kostenlos zur Verfügung stellen, sowie den ungehinderten Zugang zu allen erforderlichen Bereich sicherstellen.. Er wird ihm etwa obliegende Entscheidungen über Projektdurchführung und Projektinhalt unverzüglich treffen und BAMBERG kommunikation mitteilen. Änderungsvorschläge von BAMBERG kommunikation wird der Kunde unverzüglich prüfen.

(2) Zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht stellt der Kunde ausreichend qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung. Die Mitarbeiter des Kunden weisen BAMBERG kommunikation insbesondere unaufgefordert auf branchentypische oder unternehmensspezifische Erfordernisse und Ressourcen hin, soweit diese nicht in den Angebotsunterlagen aufgeführt sind. Der Kunde stellt alle erforderlichen Unterlagen in der von BAMBERG kommunikation spezifizierten Form zur Verfügung, die zur erfolgreichen Abwicklung des Projekts erforderlich sind.

(3) Erfüllt der Kunde einer seiner Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß oder nicht unverzüglich, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen. Soweit nicht eine längere Verzögerung konkret nachgewiesen oder etwas anderes vereinbart wird, erfolgt die Verlängerung um den Zeitraum, der bis zur ordnungsgemäßen oder verspäteten Erfüllung der Mitwirkungspflichten vergeht. BAMBERG kommunikation kann hierdurch verursachten Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen. Ansprüche von BAMBERG kommunikation aus § 643 BGB bleiben hierdurch unberührt.

(4) Der Kunde wird BAMBERG kommunikation ständig über alle Umstände aus seiner Sphäre informieren, die eine Auswirkung auf die vertraglichen Pflichten von BAMBERG kommunikation, insbesondere auf die Werke, Zeitpläne, Preise und den weiteren Verlauf des Projekts haben können.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige für die Durchführung des Projekts erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen. Der Kunde sorgt für Zugangsberechtigungen (Code- Karten, Sonderausweise, etc.) und die hierfür eventuell erforderliche Sicherheitsüberprüfung (beispielsweise nach Luftverkehrs- oder Polizeirecht).

(6) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingesetzten Mitarbeiter die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Entscheidungs- und Vertretungsbefugnisse haben, einschließlich des Rechts zur Vereinbarung eventueller Auftragsänderungen oder Auftragsergänzungen.


§ 6 Änderungen der zu erbringenden Leistungen

(1) Soweit die Angebotsunterlagen Lücken oder Unklarheiten enthalten, kann BAMBERG kommunikation diese nach eigenem billigen Ermessen angemessen konkretisieren. Entsteht aufgrund von Lücken in den vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen

Mehraufwand, so ist BAMBERG kommunikation berechtigt, den entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Mehraufwand, der auf widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben des Kunden, seiner Mitarbeiter oder seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

(2) Führt BAMBERG kommunikation Änderungswünsche aus, so entfallen die vereinbarten Ausführungs- und Abnahmefristen, wenn sie nicht bestätigt oder neu festgesetzt werden. BAMBERG kommunikation stellt den durch die Ausführung von Änderungs- oder Ergänzungsaufträgen entstehenden Mehraufwand angemessen in Rechnung.

(3) BAMBERG kommunikation setzt die Arbeiten auf der Grundlage des geschlossenen Vertrages bis zur schriftlichen Einigung über etwaige Änderungen fort.


§ 7 Geheimhaltung / Copyright

(1) BAMBERG kommunikation und der Kunde sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten der anderen Partei, die ihr/ihm aus oder im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung anvertraut oder bekannt werden, - auch über die Vertragslaufzeit hinaus - geheimzuhalten und nicht für eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung im Rahmen des Projekts zu verwenden. Sie werden eine entsprechende Verpflichtung auch ihren von ihnen im Projekt eingesetzten Mitarbeitern sowie sonstigen von ihnen ins Projekt involvierten Dritten auferlegen.

(2) Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt jedoch nicht für Informationen, die bereits bekannt sind oder ohne Zutun des jeweils zur Vertraulichkeit verpflichteten Vertragspartners bekannt werden. Weitergehende gesetzliche Verpflichtungen zur Geheimhaltung bleiben unberührt.

(3) Dieser Vertrag kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass BAMBERG kommunikation gehindert wäre, sich an anderen Projekten gleicher oder ähnlicher Aufgabenstellung zu beteiligen oder vergleichbare Leistungen für andere Kunden zu erbringen. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung bleibt hiervon unberührt.

(4) Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.

(5) Die Parteien werden die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz und zur Wahrung des Berufs- und Bankgeheimnisses beachten und nur entsprechend verpflichtete Mitarbeiter zur Leistungserfüllung einsetzen.

(6) Für dem Kunden zur Verfügung gestellte Materialien von BAMBERG kommunikation, wie Handbücher, Medienverteiler, Software, Datenträger, Layouts, Entwürfe, Schaubilder, Grafiken, Organigramme, Vortragsfolien, Übungsmaterial, etc. behält BAMBERG kommunikation das alleinige Copyright. Die Vervielfältigung - auch von Teilen daraus – jegliche Weiterverarbeitung, Zur-Schau-Stellung, einstellen in elektronische Informationssysteme, insbesondere auch in Internet und Intranet, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von BAMBERG kommunikation zulässig. Bei Zuwiderhandlung haftet der Kunde in Höhe des zehnfachen entgangenen Verkaufspreises. Ausgenommen davon sind Werke, die im Rahmen des Auftrags speziell für den Kunden und zum Verbleib gefertigt wurden.


Die Weitergabe von durch BAMBERG kommunikation erstellte Materialien an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von BAMBERG kommunikation. Eine gewerbliche Weitervermarktung auch von Teilen ist ausgeschlossen.


§ 8 Gewährleistung

(1) BAMBERG kommunikation leistet Gewähr nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

(2) Beanstandungen hat der Kunde BAMBERG kommunikation unverzüglich schriftlich mitzuteilen und konkret zu beschreiben. Der Kunde stellt BAMBERG kommunikation auf Anforderung im zumutbaren Umfang Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die BAMBERG kommunikation die Beurteilung ermöglichen. Seine Mitarbeiter werden BAMBERG kommunikation zum Zweck der Abhilfe umfassend - auch mündlich - Auskunft erteilen.


§ 9 Haftung

(1) Für Schäden des Kunden haftet BAMBERG kommunikation nur, soweit BAMBERG kommunikation oder deren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Darüber hinaus haftet BAMBERG kommunikation für zugesicherte Eigenschaften und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf deren Erfüllung der Kunde im wesentlichen Maß vertrauen darf, auch in den Fällen einfacher Fahrlässigkeit.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Rahmen einfacher Fahrlässigkeit, sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit solcher Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, haftet BAMBERG kommunikation nur in Höhe des typischerweise voraussehbaren Schadens. BAMBERG kommunikation haftet für Schadensersatzansprüche jeder Art, sei es aus Einzel- oder Gesamtschuldnerschaft, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall nur bis zur Höhe des tatsächlichen Vertragsentgelts, höchstens aber bis zur Höhe des im letzten Kalenderhalbjahr vor dem Zeitpunkt des Schadenseintrittes verdienten Vertragsentgelts.

(3) Falls nach Auffassung des Auftraggebers das voraussehbare Vertragsrisiko die Haftungsbegrenzung nicht unerheblich übersteigt, wird BAMBERG kommunikation auf Verlangen des Auftraggebers und zu dessen Lasten eine geeignete Haftpflichtversicherung anbieten. Der Auftraggeber wird sich mit einem derartigen Anliegen sofort an BAMBERG kommunikation wenden.

(4) Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten geltendgemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und dem anspruchsbegründenden Umstand Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 6 Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folgen hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung zu erheben, bleibt unberührt.

(5) Eine Haftung für Folgeschäden wie zum Beispiel entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkun- gen wirken auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von BAMBERG kommunikation.

(7) Der Kunde verpflichtet sich, von BAMBERG kommunikation eingesetzte Berater für die Zeitdauer von zwei Jahren in keiner Form (z.B. als Anstellung, Berater, freier Mitarbeiter; auch aus einer Drittfirma heraus) zu beschäftigen. Bei Verstoß gilt ein Vertragsstrafe in Höhe eines Viertel des künftigen Brutto-Jahresgehaltes bzw. vergleichbare Honorierung zugunsten von BAMBERG kommunikation als vereinbart.


§ 10 Kündigung

(1) Dienstverträge mit einer festen Laufzeit sind vorzeitig nur aus wichtigem Grunde kündbar.

(2) Dienstverträge auf unbestimmte Zeit können von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Die Kündigungsrechte aus § 649 und 627 BGB sind ausgeschlossen.


§ 11 Allgemeine Bestimmungen:

(1) Soweit die Leistung in den Gebäuden der anderen Partei zu erbringen sind, behält jede Partei ihre Stellung als Arbeit- bzw. Auftraggeber der jeweiligen Mitarbeiter mit den entsprechenden Weisungsrechten. Die Mitarbeiter unterliegen jedoch den Sicherheits- und Hygienevorschriften der anderen Vertragspartei.

(2) Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so ist diese Bestimmung durch eine zwischen den Parteien vereinbarte Bestimmung mit dem Inhalt zu ersetzen, die der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung an nächsten kommt. Der Verzicht von BAMBERG kommunikation ein Recht oder eine Bestimmung dieser AGB auszuüben oder durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht bzw. die betreffende Bestimmung dar.

(4) BAMBERG kommunikation darf den Kunden als Referenz für Marketingzwecke angeben, es sei denn, der Kunde widerspricht aus wichtigem Grund (vgl. §7).

(5) Die Abtretung von Rechten des Kunden aus dem Vertrag ohne vorherige Zustimmung von BAMBERG kommunikation ist ausgeschlossen.

(6) Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Anwendung des einheitlichen UN- Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(7) BAMBERG kommunikation behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Auf etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB wird der Kunde hingewiesen.

(8) Gerichtstand und Erfüllungsort ist Heilbronn.